Regel-Seite Nr. 1 (Allgemeines über die Buchungsbedingungen)

Regel-Seite Nr. 2 : Konkrete Zahlen & Preise

Sämtliche Buchungspreise setzen sich aus Zeithonorar (abhängig von Buchungsdauer / Zeitaufteilung) und ggf. Zuzahlungen für Anfahrten und/oder für bestimmte Inhalte zusammen.

Empfangszeitfenster & Begegnungsorte

Zeithonorare: BDSM- und Fetischsessions

Das Zeithonorar für eine reguläre Session beträgt 250€/Std bzw. 725€ für bis zu dreistündige Sessionblocks.

Einige Buchungsinhalte bedürfen als sogenanntes "Special" einer Mindestbuchungszeit. Andere Inhalte gelten als "Extras" und können optional wahlweise zu einer regulären Session (ab einstündiger Buchungsdauer) oder zu einem Special zugebucht werden, lesen Sie dafür bitte die entsprechende Menü-Seite.

Zeithonorare: Plauderzeit

Eine Plauderstunde in realer Begegnung kostet 125€. Plauderdates dienen dem gegenseitigen Kennenlernen auf gleicher Augenhöhe, dem gemütlichen Plaudern wahlweise in meinem Playroom, Privatwohnbereich oder gern z.B. im Café/Restaurant als Auftakt oder Nachklang zur Session oder auch der sessionvorbereitenden Planung, aber auch für Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen. Insbesondere wird bei einem Bistro- oder Restaurantbesuch (Plauderbrunch, - lunch oder -dinner) die Plauderzeit-Vergütung vor Ort auf max. zwei Stunden "gedeckelt", ähnliches kann auch für sonstigen Eventbesuch (Begleitservice zu einer Veranstaltung) ggf. verabredet werden. Die für die jeweilige Nutzung der Location, die dort getätigte Bestellung oder die Eintrittsgelder übernehmen in solchen Fällen üblicherweise, d.h. sofern nicht explizit zuvor anders vereinbart, jeweils Sie für uns beide.

Grundsätzlich haben dominant-devotes Gefälle und animierende Verbalerotik im Plauderdate keinen Platz, auch Wünsche an ein Fetisch-Outfit werden ohne Zuschlag nicht berücksichtigt. Ich begegne Ihnen in meiner Alltagskleidung.

Im Plauderstunden-Tarif werden auch Unterbrechungen zwischen Sessionblocks, Bondagezeiten zwischen Sessionblocks oder bedarfsweise besondere Vorbereitungs- und Nachbereitungsaufwände oder Anfahrtszeiten (sofern keine Escort-Pauschalen gelten, s.u.) berechnet. Dabei beträgt das Plauderzeit-Tagesmaximum innerhalb eines Zeitfensters von bis zu 24 Stunden wochentagsunabhängig 1200€.

Sofern Sie online oder telefonisch "plaudern" wollen, können bzw. müssen Sie bitte ein Fernservice-Coaching buchen - entsprechend gebuchte Zeit kann dann auch für ein Plaudergespräch ohne Beratungscharakter bzw. ohne psychologische Gesprächsinhalte für beliebige andere nicht-erotische Themen genutzt werden.

Zeithonorare: Coaching

Ein Coaching in realer Begegnung kostet 165€/Std, für Videochat- oder Telefon-Preise beachten Sie bitte die Fernservice -Seite.

Coachings können psychologisch-beratenden Charakter haben: Sie profitieren von meinem analytischen Verstand als Naturwissenschaftlerin (Physik-Diplom 2001) und von meinen Theorie- und Praxiserfahrungen aus der Weiterbildung (Psychologie-Zweitstudium und psychologische Praktika 2019-2022) und aus der Sexualtherapie (Coming-Out-Beratungen und BDSM-Assistenz seit 2004) sowie von meiner Empathie auch für unkonventionelle Persönlichkeitsstrukturen, sowie meiner Lebenserfahrung.

Mehrpersonen-Zuschläge und/oder Playroom-Vermietung

Buchen Sie mich oder meine Räume incl. Equipment allein, zu zweit oder als Trio/Spielgruppe, bezahlt die erste Person den vollen Preis für das gewählte Programm (wobei die erste Stunde auch dann als Sessionzeit zu vergüten ist, falls Sie mein Beisein nicht wünschen sollten und ich mich nur um Ihr Check-In/Check-Out und ggf. eine Einweisung zu kümmern habe; weitere Zeit kann dann bei reiner Raum-Vermietung als Plauderzeit berechnet werden) und jede weitere 100€/Termin bei Sessions mit meiner Mitwirkung, bzw. 25€ bei Plauderdates oder bei Raumnutzungen ohne mein Beisein.

Wie mehrere Privatpersonen letztendlich die Kosten untereinander aufteilen, ist selbstverständlich Ihrer individuellen Absprache überlassen.

Der Mehrpersonen-Zuschlag ist auch dann in o.g. Höhe an mich zu entrichten, falls es sich bei den weiteren Personen um unabhängige Profis (z.B. zweite Herrin, Sklavia, Bi-Mann oder Callgirl) handelt, die ihrerseits ein individuelles Honorar von Ihnen beziehen.

Escort & Fahr-Service

Ich spreche von einem Plauder- oder Session-Escort, wenn ich mich mit Ihnen an einer anderen Adresse als der meines Playrooms verabrede, bzw. wenn ich von weiterer Entfernung aus eigens anreise. (Befinde ich mich ohnehin in anderen Städten, erfahren Sie dies aus meinem Newsletter - dann werden Anreisekilometer vom jeweiligen Aufenthaltsort aus berechnet. Eine entsprechend vergünstigte Anreise kommt Ihnen zugute, wenn Sie sich für einen Haus/Hotel/Clubbesuch nahe meines Reiseortes entscheiden.)

Die meisten Plauder-Escorts finden in Restaurants in einem der Nachbarorte meines jeweiligen Aufenthaltsortes statt, bei einer Anreise-Entfernung bis zu 15km erhebe ich dafür 25€ Aufpreis.

Bei Session-Escort unterscheide ich zwischen "Escort mit leichtem Handgepäck" bzw. "Escort mit größerem/schweren Gepäck" - bei Anreise-Entfernung bis zu 40km setze ich dies mit 75€ bzw. mit 150€ an.

Eventuelle Mehrkilometer werden regulär mit 0,5€/km berechnet, die zusätzliche Anreisezeit ist im Plauderstunden-Tarif zu vergüten.

Dieselben Kosten wie für "Escort mit leichtem Handgepäck" lege ich auch für sonstige Fahrten ohne größeres Gepäck (z.B. Fahrten, um Sie an einem Ort wie Bahnhof bzw. Flughafen abzuholen) zugrunde.

Sonderplanungen & Fernerotik

In vereinzelten Sessions switche ich auch -wenn, dann mit echter Passion- in die passive bzw. empfangende Seite: Entsprechende Vanilla- oder Fetisch-Erotik ist im Rahmen des Specials "Conscious Sex - das erste Mal" möglich, sonstige Praktiken aus dem BDSM- und Rollenspiel-Bereich bedürfen meistens einer Sonderplanung mit vorausgehendem Plauderdate oder Telefoncoaching. Auch (semi-)öffentliche Sessions und einige aufwändige Rollenspiele meistens setzen eine Sonderplanung voraus. Ich informiere Sie diesbzgl. direkt nach Erhalt Ihrer konkreten Anfrage.

Bitte lesen Sie bitte die Seite zu Fernerotik & Intensiv-Austausch für ausführliche Email-Korrespondenzen, die den üblichen Rahmen einer kostenlosen Email-Vorabstimmung sprengen, sowie für Text/Video-Chats oder Briefpost/Bizarrversände. Auf Wunsch verfasse ich auch erotische Kurzgeschichten (Private Storys, Session-Scripts, Bizarrhypnosen) und/oder nehme Audio-Files sowie kurze Video-Clips für Sie auf.

Overnight-Termine & Hoteldates/Gästezimmer

Für einen Overnight-Termin (egal ob im eigenen Playroom oder in einem Hotel / Hausbesuch / Mietstudio), bei dem ich zur Nachtzeit (zwischen 1h-7h) selbst zur Nachtruhe gehen kann, entrichten Sie 75€ Zuschlag.

Wünschen Sie fixiert (mit Notrufgeber) z.B. in Segufix, nehme ich einen Pieper mit und berechne Ihnen zusätzlich zum Nachtzuschlag 50€ Bereitschafts-Zuschlag.

Sofern ich in Ihrem Auftrag für unser Treffen ein Hotel oder ein Gästezimmer anmiete, fallen die o.g. 75€ auch dann an, wenn Sie sich dort nur für wenige Stunden mit mir verabreden. Dies gilt auch für die Nutzung von den meisten Gästezimmern meiner Ansprechpartner/innen aus dem privaten (Kink- oder Tantra-)Bekanntenkreis.

Spontan-Buchungen und Spontan-Verlängerungen

Wenn Sie erst mit weniger als 24 Stunden Vorlauf eine Buchung bei mir anfragen, wird es mit der Beantwortung und Umdisponierung meines Tagesplans meist ziemlich knapp. Wenn es gelingen soll, ist eine komprimierte Vorabsprache erforderlich, bei Neukunden verlange ich zudem eine Anzahlung, da mich in der bei Spontanbuchungen gebotenen Eile auch der sonst sehr gute erste Eindruck schon getrogen hat. In jedem Fall wird ein Spontanbucher-Aufpreis von 75€ erhoben.

Den Spontanbucheraufpreis erhebe ich auch, wenn Sie sich zu einem regulär gebuchten Termin noch spontan vor Ort für eine Verlängerung entscheiden bzw. sich von Anfang an bewußt die Verlängerungsoption "bis zur letzten Minute" offenhalten möchten. Grundsätzlich bevorzuge ich rechtzeitige verbindliche Planbarkeit der Gesamtdauer, da ich meist zwar keine Folge-Sessions habe, aber normalerweise dennoch meist für mehrere Tage im Voraus meine diversen Aktivitäten in verschiedenen Lebensbereichen plane.


Anfrage-Verbindlichkeit (Rückzieher-Regel) & Stornokosten

Ich "habe" keine "freien" oder "vergebenen" Termine innerhalb fester Schichtzeiten wie z.B. ein Arzt oder Steuerberater, sondern muss diese gezielt in Abstimmung für Sie einrichten - das tue ich gern auf der Basis des Wissens, dass Sie einen Termin wirklich buchen wollen bzw. mich und die von meiner Zeit- und Raumplanung mitbetroffenen Personen ggf. sonst entsprechend entschädigen.

Damit eine spätere Umplanung mich und die Meinen nicht zu sehr frustriert, habe ich eine folgende Stornobedingung bzw. Rückzugs-Entschädigungsregel eingeführt: Ein Entschädigungsbetrag ist dabei nicht nur für die Absage eines bereits von mir bestätigten Termin fällig, sondern auch für den Rückzieher einer Ihrerseits konkreten (d.h. unter Benennung eines definierten Datums oder Zeitraums gestellten) Anfrage (z.B. "am kommenden Freitag" oder "nächste Woche irgendwann ab 18h" oder "an einem Samstag im November"), da solche Vorschläge automatisch jedes Mal direkt eine "if-else"-Gedankenkette auslösen, wie ich Privates bzw. Hauptberufliches entsprechend umdisponieren könnte, um mich und die jeweiligen Räumlichkeiten innerhalb der genannten Zeiträume verfügbar zu machen. (Sofern Sie zuerst inhaltliche oder organisatorische Fragen klären möchten bzw. müssen, um sich überhaupt für oder gegen meine Beauftragung entscheiden, tun Sie dies bitte in einer eigenständigen Email: Sie können Rückziehergebühren nur dadurch vermeiden, dass Sie mir Ihre eigenen Reiseplanungen bzw. sonstigen Time Schedules zu diesem Zeitpunkt noch nicht mitteilen und mich somit nicht vorschnell involvieren.)

Die Storno bzw. der Rückzieher bzw. ist umso teurer, je kurzfristiger die entsprechende Mitteilung erfolgt. Das ist ungewöhnlich in der Branche, aber nur so kann es für mich und somit mit mir funktionieren. Wenn Sie dies nicht akzeptieren möchten, suchen Sie sich bitte eine andere Gefährtin. Konnte ich einen Termin jedoch erfolgreich bestätigen (i.e. dann, wenn meine Umdisponierung erfolgreich abgeschlossen werden konnte) gilt eine Stornoverpflichtung übrigens wechselseitig. Kommt mir dann also selbst dennoch "höhere Gewalt" dazwischen, bin auch ich Ihnen eine Stornogebühr schuldig - das dürfte auch sehr unüblich sein.

Die individuellen Gründe für eine Absage (bzw. Umplanung, bzw. Rückzieher) spielen für die Entschädigungs- bzw. Stornoverpflichtung keine Rolle. Natürlich kann jedem einmal etwas Unvorgehenes wie Krankheit, familiäre Zwischenfälle, hauptberufliche Verpflichtungen, schlechte Verkehrsverbindungen, höhere Gewalt o.ä. dazwischen kommen. Auch mir kann dies passieren, und sollte ich einen meinerseits bereits bestätigten Termin noch absagen müssen (oder aufgrund von höherer Gewalt wie Unfall unabgesagt nicht wahrnehmen können), schulde auch ich Ihnen einen Stornobetrag. Die Zahlungen sind binnen 7 Kalendertagen zu begleichen.

Bei Kurzzeitsessions bezieht sich der prozentuale Entschädigungs- bzw. Stornoanteil auf den wochentagsabhängigen Grundpreis eines Sessionblocks zur bevorzugten Empfangszeit und wird wie folgt nach Kurzfristigkeit/Frühzeitigkeit der Absage gestaffelt: 50% bis 3 Stunden vorher, 25% bis 24 Stunden vorher, 15% bis 3 Tage vorher, 10% bei mehr als 3 Tagen Vorlauf.

Bei Plauderdate- und Buchungseinheiten unter 165€ Grundhonorar gilt folgende abweichende Staffelung: 100% bis 3 Stunden vor dem vereinbarten Termin, 75% bis 24 Stunden vorher, 50% bis 3 Tage vorher, 25% früher.

Bei Langzeit- und anderen Kombi-Buchungen berechnet sich das Entschädigungs- bzw. Stornogeld für die jeweiligen Kurzsession-Einheiten und Plauder-Stunden additiv gemäß o.g. Regelung.

Im Falle einer Zusatzraum-, Nacht-, Jobtime- oder Spontanbuchung sind zudem bei kundenseitiger Stornierung eines bestätigten Termins bzw. Rücktritt von einem in Bearbeitung befindlichen konkret angefragten Termins die entsprechenden Aufpreise voll zu entrichten. Da hier jeweils Dritte einbezogen werden, denen gegenüber ich selbst in Verbindlichkeiten gehe, um die jeweiligen Terminwünsche überhaupt realisieren/bestätigen zu können, sind diese Teilbeträge von der Gegenseitigkeit der Entschdüdigungs- bzw. Stornoregelung ausgenommen.

Als Zeitpunkt des Rücktritts, der Absage oder der Umbuchung gilt der Absendezeitpunkt einer entsprechenden Email.

Ein Nicht-Erscheinen bei bestätigtem Termin ohne vorherige Absage-Email (z.B. aufgrund von höherer Gewalt) gilt als extrem kurzfristige Absage, daraus ergibt sich -wiederum für beide Parteien gleichermaßen- ggf. der jeweils maximale Stornobetrag.


Abweichende Absprachen

Absprachen zu situationsbezogenen Abweichungen von o.g. Konditionen bedürfen der vorherigen Schriftform (Email oder SMS). Ist eine Buchung erst einmal gegenseitig bestätigt, wird mit Sessionaufnahme der dafür vollständige Betrag bzw. mit Sessionabsage/verschiebung der entsprechende Stornobetrag gemäß o.g. Regelungen bzw. gemäß der abweichend schriftlich getroffenen Absprachen fällig. Sofern die getroffenen Sonderabsprachen nur einzelne Aspekte der o.g. Regelungen außer Kraft setzen, finden die o.g. Regelungen in allen übrigen Punkten weiterhin Anwendung.

Bei Dauersklaven-Arrangements wird ggf. eine monatliche Pauschale anstatt einzelner Sessionhonorare vereinbart, die Dauersklaven-Arrangements müssen grundsätzlich durch rechtzeitigen Ausspruch des Kündigungswunsches und Einstellung der künftigen Leistungen/Zahlungen zum Monatsende hin für beide Parteien kündbar bleiben.


© copyright 2005-2024 domina-frankfurt.net